Nachbarschaftshilfe wird als eine freiwillige Unterstützung von Personen verstanden, die nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt wird. Ist ein Ehrenamt das von einem Mensch ausgeübt wird, ohne dass dabei der Erwerb eines Einkommens angestrebt wird. Als Aufwandsentschädigung besteht hier die Möglichkeit einen Betrag von 125 Euro monatlich zu erhalten.
Für wen ist Nachbarschaftshilfe gedacht?
Für Menschen ab einem Pflegegrad, mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihrer häuslichen Umgebung, unabhängig vom Alter.
Die Unterstützungen im Alltag benötigen z. B. Einkaufen, Arzt Begleitung, Haushalt, Spaziergänge ...keine Handwerksleistungen, Pflegeleistungen o.ä.
Diese Personen stellen dabei die Anspruchsberechtigten des monatlichen Entlastungsbetrages von 125 Euro nach § 45b SGB XI dar.
Termin/e: |
Montag, 06. Oktober 2025, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Grundvoraussetzungen: |
- der Anbieter hat ein Mindestalter von 18 Jahren - ist nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert - lebt nicht in demselben Haushalt - es sollte eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung bestehen |
Zeitumfang: | 09.00 - 17.00 Uhr |
Veranst.-Nr.: | 201102264 |
18 pro Teilnehmer für die Verpflegung
Sabine Hoffmann- Landwehr, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Kolping-Bildungswerk
Gerlever Weg 1
48653 Coesfeld
Routenplaner
Kolping-Bildungswerk Diözesanverband
Münster GmbH
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