Kolpingsfamilien, die Bildungsangebote im Rahmen von Abend- Tages-, Wochenendveranstaltungen oder Kursen anbieten, haben die Möglichkeit, aus Mitteln des Landes NRW (Weiterbildungsgesetz (WbG)) oder aus Bistumsmitteln Zuschüsse zu beantragen.
Zu den nötigen Voraussetzungen beraten wir gerne!
In unseren Praxispäckchen findet ihr Themen und Referent:innen für Bildungsangebote, die ihr vor Ort anbieten könnt: Praxispäckchen
Zur Weiterentwicklung der Bildungsarbeit fördert das Land NRW seit 2022 zusätzlich (innovative) Formate zu bestimmten Themen. In 2026 geht es bei Kolping um Veranstaltungen in folgenden Bereichen:
a. Demokratieförderung, Stärkung der Zivilgesellschaft und des freiwilligen Engagements
b. Elternbildung, Familie und Generationen, Schwerpunkt Alleinerziehende
c. Digitalisierung/(Eltern-)Medienbildung
d. Inklusion
Wer eine passende Veranstaltung plant, kann mithilfe einer kurzen Beschreibung in diesem Formular Mittel beantragen. Die Kosten können bis zu 100 % übernommen werden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel durch die Diözesanstelle.
Bei Fragen wendet euch an: Carolin Olbrich carolin.olbrich@kolping-ms.de, 02541 803-443 oder Sebastian Kavermann sebastian.kavermann@kolping-ms.de, 02541 803-452
Abrechnung WBG und Bistum
Programmgestaltung WbG und Bistum
Kolping-Bildungswerk Diözesanverband
Münster GmbH
Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 803-01
Telefax: 02541 / 803-415
bildung@kolping-ms.de
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